19. Januar 2024

Dividende für 2023

Steuerliche Behandlung der Dividende

aktualisiert am 1. August 2024 / 8. August 2024

Dividendenvorschlag: 2,60 € je Aktie

Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, eine Dividende von 2,60 € pro Aktie (vor Aktualisierung: 0,80 € pro Aktie) auszuschütten. Dieser Vorschlag wird der ordentlichen Hauptversammlung am 29. August 2024 in Hamburg vorgelegt. Die Entscheidung basiert auf der aktuellen Liquidität nach der Dividendenauszahlung im Januar 2024 und dem operativen Ausblick.

Die Gesellschaft behält sich vor, ihren Beschlussvorschlag vor oder spätestens in der Hauptversammlung anzupassen, falls sich dies aufgrund neu eingetretener Umstände, insbesondere der Schaffung weiterer Liquidität durch den Abschluss von Darlehensverträgen, für die Ausschüttung einer höheren Dividende als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.

Steuerliche Behandlung der Dividende
Von der für 2023 vorgeschlagenen Dividende werden voraussichtlich 0,22 € (vor Aktualisierung: 0,23 €) je Aktie der Kapitalertragsteuer unterliegen. Dieser steuerbare Anteil könnte sich bis zur Hauptversammlung noch ändern, unter anderem aufgrund des laufenden Aktienrückkaufprogramms.

Hintergrund

Dividenden, die an in Deutschland ansässige Aktionäre gezahlt werden, unterliegen bei diesen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Bei Privatanlegern beträgt der einheitliche Abgeltungssteuersatz seit dem Jahr 2009 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Ausnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für Dividendenzahlungen, die steuerlich als Eigenkapitalrückzahlung gelten (Ausschüttung aus EK04 bzw. seit 2001 aus dem steuerlichen Einlagekonto). Die Dividende der Deutsche EuroShop erfüllt diese Voraussetzung teilweise. Die Dividendenzahlung stellt bei den Aktionären gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz teilweise nicht steuerbare (d. h. nicht zu versteuernde) Einkünfte dar. Allerdings sind Ausschüttungen nach der geänderten Rechtslage seit 2009 steuerverstrickt, da Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, steuerpflichtig sind. In diesem Fall verringern die Ausschüttungen die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Deutsche EuroShop und führen somit zu einem höheren Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung.